SSK Anwälte

SSK Anwälte, Berlin

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin

Bußgeldbescheid, Blitzer oder Unfall? Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie vier kurze Fragen. Wir melden uns bei Ihnen.

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So funktioniert es

  1. Fragen beantworten.

    Vier kurze Fragen zu Ihrem Fall, online.

  2. Wir sichten Ihre Angaben.

    Ein Rechtsanwalt der Kanzlei liest Ihre Anfrage.

  3. Wir melden uns.

    Telefonisch oder per E-Mail.

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FAQ

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich einfach zahle?

Mit der Zahlung wird der Bescheid rechtskräftig. Punkte und ein etwaiges Fahrverbot werden wirksam, ein Einspruch ist dann nicht mehr möglich.

Wie lege ich Einspruch ein?

Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Eine Begründung ist nicht nötig, das Aktenzeichen reicht. Mehr dazu auf unserer Seite zum Einspruch.

Verjährt mein Bußgeldbescheid noch schnell?

Seit dem 01.07.2026 gilt eine Verjährung von sechs Monaten statt früher drei. Die schnelle Verjährung als Verteidigung greift damit seltener.

Was kostet mich der Anwalt, wenn ich Rechtsschutz habe?

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, häufig bleibt nur Ihre Selbstbeteiligung. Wir prüfen die Deckung vorab.

Muss ich den Einspruch begründen?

Nein. Für die Fristwahrung genügt die Erklärung mit Aktenzeichen. Die Begründung folgt nach Akteneinsicht.

Kann ich den Einspruch per E-Mail schicken?

Eine einfache E-Mail wahrt die Schriftform nicht (OLG Karlsruhe, 2 ORbs 35 Ss 4/23). Nutzen Sie Brief, Fax oder den offiziellen Behördenweg.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Meist zwei bis sechs Wochen, oft zuerst als Anhörungsbogen. Die Verjährung beträgt seit 01.07.2026 sechs Monate und wird durch Behördenhandlungen unterbrochen.

Ich habe nur einen Blitz im Rückspiegel gesehen, war ich betroffen?

Ein Blitz kann auch dem Gegenverkehr oder einem anderen Fahrzeug gelten. Sicherheit bringt erst die Akte. Warten Sie die Post ab und unternehmen Sie nichts Voreiliges.

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