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Auf der Autobahn geblitzt: Strafen, Fahrverbot und die Besonderheiten

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Die Details

Kurz gesagt: Auf der Autobahn gelten die Außerorts-Sätze des Bußgeldkatalogs. Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt, ab 41 km/h ein Fahrverbot. Die Besonderheit liegt in den oft wechselnden Tempolimits durch Schilderbrücken und Baustellen, denn welches Limit galt genau an der Messstelle, ist häufig der entscheidende Punkt.

Die Strafen auf der Autobahn

Es gelten die Außerorts-Werte. Die vollständige Tabelle finden Sie unter Geschwindigkeitsüberschreitung. Kurz: ab 21 km/h ein Punkt, ab 41 km/h ein Fahrverbot von einem Monat, ab 61 km/h zwei Monate, ab 71 km/h drei Monate.

Wechselnde Tempolimits und Schilderbrücken

Auf vielen Abschnitten ändert sich das Limit mehrfach, teils durch digitale Schilderbrücken. Entscheidend ist, welches Limit unmittelbar vor der Messstelle galt und ob es klar erkennbar war. Wurde ein Schild verdeckt oder galt an der Messstelle bereits ein höheres Limit, kann das den Vorwurf erschüttern.

Baustellen: enge Spuren, niedrige Limits

In Baustellen wird häufig mit fest installierten Anlagen gemessen, und die Limits sind niedrig. Hier lohnt der Blick auf die Beschilderung, den Abstand der Schilder und die korrekte Aufstellung der Messanlage.

Abstandsmessung auf der Autobahn

Neben der Geschwindigkeit wird auf Autobahnen oft der Abstand gemessen. Zu geringer Abstand kann eigene Punkte und ein Fahrverbot auslösen. Die Messung über Brückenkameras und definierte Messstrecken hat eigene Anforderungen, die sich prüfen lassen.

Stand: 22. Juni 2026. Inhaltlich geprüft und freigegeben.

Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Gelten auf der Autobahn dieselben Strafen wie auf der Landstraße?

Ja, es gelten die Außerorts-Sätze.

Was, wenn ich das Tempolimit nicht gesehen habe?

Maßgeblich ist, ob das Limit ordnungsgemäß und erkennbar ausgeschildert war. Genau das prüfen wir anhand der Akte.

Verantwortlich für den Inhalt

RA Anas Itri

Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht

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