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Fahrverbot

Fahrverbot droht: Was jetzt zählt und was sich abwenden lässt

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Die Details

Kurz gesagt: Ein Fahrverbot ist mehr als ein Ärgernis, für viele steht der Job auf dem Spiel. Es dauert ein bis drei Monate und beginnt grundsätzlich mit Rechtskraft. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, darf den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen. In Härtefällen lässt sich ein Fahrverbot manchmal ganz abwenden.

Wann ein Fahrverbot droht

  • Geschwindigkeit: innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell
  • Wiederholungstäter: zweimal mindestens 26 km/h binnen zwölf Monaten
  • qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als eine Sekunde rot)
  • Handy am Steuer mit Gefährdung oder Unfall

Die Vier-Monats-Regel beim Antritt

Hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2a StVG). So lässt sich das Fahrverbot in den Urlaub oder eine ruhigere Phase legen. Das Verbot läuft erst ab Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung.

Wann sich ein Fahrverbot abwenden lässt

In bestimmten Härtefällen, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, kann das Gericht ausnahmsweise vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen. Das ist kein Automatismus und an strenge Voraussetzungen geknüpft, die im Einzelfall sorgfältig dargelegt werden müssen.

Stand: 22. Juni 2026. Inhaltlich geprüft und freigegeben.

Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Kann ich den Beginn des Fahrverbots verschieben?

Beim ersten Fahrverbot ja, innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft.

Lässt sich ein Fahrverbot in eine Geldbuße umwandeln?

In Härtefällen kommt das in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüfen wir individuell.

Verantwortlich für den Inhalt

RA Anas Itri

Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht

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