Verkehrs-
strafrecht

Wir verteidigen Sie ebenfalls, wenn Ihnen eine Straftat im Verkehr vorgeworfen wird, wie zum Beispiel eine fahrlässige Körperverletzung, eine Trunkenheitsfahrt oder die Gefährdung des Straßenverkehrs. Auch hier gilt es, zunächst zu schweigen und uns zu kontaktieren („Schweigen ist Gold“).

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