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Handyverstoß vorgeworfen, aber Sie hatten es nicht in der Hand? Wir prüfen die Beweislage.
Zum Nachlesen
Die Details
Kurz gesagt: Verboten ist jede Nutzung eines Handys oder anderen elektronischen Geräts, bei der Sie es in der Hand halten. Das kostet in der Regel 100 Euro und einen Punkt, mit Gefährdung oder Unfall mehr, dazu ein Fahrverbot. Entscheidend und oft strittig ist, ob Sie das Gerät wirklich in der Hand hatten.
Die Strafen im Überblick
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handynutzung am Steuer | 100 € | 1 | – |
| mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| mit Sachbeschädigung / Unfall | 200 € | 2 | 1 Monat |
Die Grauzonen, die Gerichte beschäftigen
- Handy in der Halterung, nur kurzer Blick aufs Display
- Handy an der roten Ampel, je nach Motorzustand und Start-Stopp-Automatik
- Handy nur umgelegt, weitergereicht oder vom Sitz aufgehoben
- Telefonieren über Freisprecheinrichtung, ohne das Gerät zu halten
Maßgeblich ist, ob das Gerät aufgenommen oder gehalten wurde und ob es bedient wurde. Diese Abgrenzung entscheidet oft über den Vorwurf.
Wie der Verstoß bewiesen wird und wo die Schwächen liegen
Meist beruht der Vorwurf auf der Beobachtung eines Polizeibeamten, seltener auf einem Foto. Beobachtungen aus dem fahrenden Streifenwagen, bei schlechten Sichtverhältnissen oder über große Distanz sind angreifbar. In der Hauptverhandlung lässt sich die Wahrnehmung des Beamten gezielt hinterfragen.
Handy am Steuer in der Probezeit
In der Probezeit ist der Handyverstoß ein A-Verstoß. Die Folge sind ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
Stand: 22. Juni 2026. Inhaltlich geprüft und freigegeben.
Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich das Handy an der roten Ampel benutzen?
Nur wenn der Motor aus ist, und eine automatische Start-Stopp-Abschaltung genügt dafür nicht. Im Zweifel Finger weg.
Ist das Handy in der Halterung erlaubt?
In der Halterung ja, ein kurzer Blick ist zulässig. Es in die Hand zu nehmen ist es nicht.
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